Für manche Eltern ist es wichtig, für ihr Kind noch etwas tun zu können und nicht alles dem Bestattungsunternehmen zu übergeben. Gerade bei verstorbenen Kindern während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt, aber natürlich auch bei Kleinkindern oder jugendlichen Kindern sollte die verbleibende kostbare Zeit genutzt werden.
So können Eltern, Geschwister, Großeltern und Freunde des Kindes den Sarg oder auch die Urne mitgestalten, bevor weitere Schritte unternommen werden. Es ist wichtig dem Kind sowie der Trauer aktiv gegenüber zu stehen.
Grundsätzlich sind die Regelungen aller Bundesländer einzeln entscheidend! Dabei sind Sternenkinder (d.h. totgeborene Kinder) also Kinder, die während der Geburt verstorben sind sowie "unter 500g Eigengewicht" tragen.
Hier besteht die Möglichkeit einer Bestattung, welche auf
auf einem besonderen Friedhofsteil stattfindet.
Wir beraten hierzu gerne ausreichend und in aller Ruhe.
Alle Kinder, die "über 500g Eigengewicht" tragen, sind als bestattungspflichtig anzusehen und tragen besonderen Schutz mit einer geeigneten Bestattung nach elterlichen Wünschen. Der Ort und die Nähe sind wichtig.
Wir kommen mit Ihnen zusammen und klären Sie auf,
denn mit unserer Erfahrung müssen Sie wenig wissen.